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   |  |  |  Einreise / Zollbestimmungen in SchwedenInfo für die Reise- & Urlaubsplanung nach Schweden Einreisepapiere und Zollbestimmungen für Schweden   |  | Bei der Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis (bei Einreise mind. noch 3 Monate gültig) mitzuführen.
Kinder brauchen einen Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild), wenn sie nicht im Reisepass der Eltern eingetragen sind.
Für alle Reisenden gilt: Bei Aufenthalt über 3 Monate ist ein Reisepass nötig.
Seit dem Beitritt Schwedens zum Schengener Abkommen (März 2001) entfallen die Ausweiskontrollen an den Grenzen. Alle Grenzübergänge können rund um die Uhr passiert werden.
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 Für die Einreise mit dem eigenem PKW nach Schweden gilt:   |  | Der Führerschein, sowie der Kraftfahrzeugschein ist mitzuführen und werden anerkannt. Zweckmässig ist es die grüne internationale Versichserungskarte mitzunehmen.
Für den Krankheitsfall erkundige man sich bei seiner Krankenkasse und schließe ggf. eine Zusatzversicherung ab. Versicherte sollten sich das Formular E111 bei Ihrer Versicherung besorgen. |
 Gut zu wissen, für Ihren Urlaub in Schweden   |  | Gegenstände des täglichen Gebrauchs und der Reiseausrüstung können zollfrei eingeführt werden.
Medikamente:
Wenn Sie auf regelmäßige Einnahmen von Medikamenten angewiesen, sind stellen sie vor Reiseantritt sicher, dass Sie einen ausreichenden Vorrat mitnehmen. Sofern die Menge nachweislich für den eigenen Bedarf vorgesehen ist, gibt es keine Schwierigkeiten bei der Einfuhr. Vorsichtshalber sollte man jedoch eine Bescheinigung des Hausarztes bei sich haben, worin die Notwendiggkeit der Verordnung bestätigt wird.
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 Zollfrei aus Deutschland darf nach Schweden eingeführt werden:   |  | ab 20 J.:
1l Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder
3l Schaumwein (unter 22% Alkoholgehalt) sowie
5l Wein oder
15l Bier;
ab 18 J.:
300 Zigaretten oder
150 Zigarillos oder
75 Zigarren oder
400g Rauchtabak.
Für Reisende aus einem Nicht-EU Land (u.a-Schweiz) gilt:
ab 20 J.:
1l Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder
2l Schaumwein (unter 22% Alkoholgehalt) sowie
2l Wein oder
15l Bier;
ab 18 J.:
200 Zigaretten oder
100 Zigarillos oder
50 Zigarren oder
250g Rauchtabak.
Die Einfuhr von Waffen, Munition, Feuerwerkskörpern, Säugetieren, Vögeln und exotischen Tieren ist in jedem Fall genehmigungspflichtig oder verboten.
(Änderungen vorbehalten - Angaben ohne Gewähr) |
  
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